← Zurück zu Vektor

Auftragsverarbeitungsvertrag

Anlage zu den AGB gemäß Art. 28 DSGVO.

Fassung 2026-08-18

Vertrag über die Auftragsverarbeitung

personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO

zwischen der

Matteo Schlosser

Brückenstraße 5 in 76669 Bad Schönborn

im Folgenden „Auftragsverarbeiterin" genannt

und der

Auftraggeberin mit Anschrift

im Folgenden „Verantwortliche“ genannt

zugleich Anlage zum Nutzungsvertrag über die Plattform „Vektor“vom …….

(nebst Anlagen und Zusatzvereinbarungen)

Bezugnehmend auf dem diesem Vertrag zu Grunde liegenden Hauptvertrag regeln die Parteien in diesem Vertrag ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.

Dieser AVV betrifft ausschließlich die Verarbeitung personenbezogener Daten, die die Verantwortliche in die Plattform einbringt oder die für sie innerhalb der Plattform verarbeitet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Analysesubjekten aus öffentlich zugänglichen Quellen zur Erstellung der Vektor-Berichte erfolgt nach dem Hauptvertrag in eigener Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiterin und ist nicht Gegenstand dieses AVV.

Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen zur Bereitstellung, zum Betrieb, zur Wartung und zum Support der webbasierten Plattform „Vektor“.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieses Vertrags, des Hauptvertrags und der dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen.

Bereitstellung der Plattform Vektor als Software-as-a-Service einschließlich Benutzerverwaltung, Hosting, Speicherung, Abruf und Verarbeitung der vom Verantwortlichen eingegebenen bzw. hochgeladenen Daten, Erstellung und Bereitstellung der vom Verantwortlichen veranlassten Berichte, Fehleranalyse, Support sowie Wartung und Sicherung der Plattform.

Je nach Nutzung der Plattform können verarbeitet werden: Stammdaten und geschäftliche Kontaktdaten; Benutzer- und Zugangsdaten; Kommunikations- und Supportdaten; technische Nutzungs-, Protokoll- und IP-Daten; Inhalte, Dokumente und sonstige Daten, die der Verantwortliche in die Plattform eingibt oder hochlädt; Daten zu Kontaktpersonen oder Vertretern von Unternehmen, soweit diese in den Berichten oder Eingaben enthalten sind.

Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO ist nicht geschuldet und darf nur nach vorheriger dokumentierter Weisung des Verantwortlichen sowie nach vorheriger Prüfung und Freigabe durch den Auftragsverarbeiter erfolgen.

Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Die Verantwortliche kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß der Auftragsverarbeiterin gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder die DSGVO vorliegt, die Auftragsverarbeiterin eine Weisung der Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder die Auftragsverarbeiterin vertragliche oder gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmaßnahmen der Verantwortlichen vertragswidrig verweigert.

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zur Erfüllung des Hauptvertrags und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken. Insbesondere nutzt er Kundendaten des Verantwortlichen nicht zur Anreicherung eigener Datenbestände, zum Training eigener Modelle oder zur eigenständigen Profilbildung.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU oder des EWR oder ein Zugriff von dort (zusammen „Drittlandtransfer“) ist zulässig und findet statt, wobei die Verantwortliche hiervon nach Maßgabe von Anlage 2 informiert wurde und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

Der Drittlandtransfer beruht auf einem Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO gestützt, den die Auftragsverarbeiterin überprüft hat. Soweit geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO erforderlich sind, stellt der Auftragsverarbeiter deren Abschluss und die erforderlichen ergänzenden Maßnahmen sicher.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab in Textform über jede beabsichtigte Änderung, die zu einem neuen oder wesentlich geänderten Drittlandtransfer führt. Es gilt Abschnitt 8 dieses Vertrags entsprechend.

(1) Der Auftragsverarbeiter darf seinen Beschäftigten die Verarbeitung personenbezogener Daten an mobilen Arbeitsplätzen außerhalb seiner Geschäftsräume nur zulassen, wenn die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sichergestellt ist.

(2) Der Auftragsverarbeiter stellt insbesondere sicher, dass:

(3) Die Regelungen der Absätze 1 und 2 gelten für Unterauftragsverarbeiter entsprechend.

Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, die Verarbeitung und Nutzung der ihr von der Verantwortlichen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durchzuführen.

Die Auftragsverarbeiterin hat zusätzlich zur Einhaltung der Regelungen dieses Auftrages gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet sie insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

Verantwortliche und Auftragsverarbeiterin haften gegenüber betroffenen Personen nach Maßgabe von Art. 82 DSGVO.

(2) Die Auftragsverarbeiterin haftet gegenüber der Verantwortlichen für Schäden, die der Verantwortlichen durch eine Verletzung ausschließlich der der Auftragsverarbeiterin durch die DSGVO oder diesen Vertrag auferlegten Pflichten entstehen uneingeschränkt.

(3) Soweit betroffene Personen die Verantwortliche in Anspruch nehmen und der Schaden überwiegend auf ein der Auftragsverarbeiterin zuzurechnendes Verschulden oder eine Pflichtverletzung nach diesem Vertrag zurückzuführen ist, stellt die Auftragsverarbeiterin die Verantwortliche im Innenverhältnis von solchen Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, soweit die Verantwortliche den Schaden durch eigene Pflichtverletzungen mitverursacht hat; in diesem Fall findet eine quotale Verteilung im Innenverhältnis entsprechend dem Anteil der Verantwortlichkeit statt.

(4) Soweit der Hauptvertrag eine Haftungsbegrenzung zugunsten der Auftragsverarbeiterin vorsieht, gilt diese Haftungsbegrenzung für Ansprüche der Verantwortlichen gegen die Auftragsverarbeiterin aus oder im Zusammenhang mit diesem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen finden keine Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, eine abweichende zwingende Regelung vorsehen.

Anlagen:

Anlage 1 Technische und Organisatorische Maßnahmen

Anlage 2 Zugelassene Unterauftragsverarbeiter*innen

*** Unterschriftenseite folgt ***

Verantwortliche

……

…….

…….

___________________________________

Auftragsverarbeiterin

……

…….

…….

___________________________________

Ort, den

___________________________________

Geschäftsführer

Ort, den

___________________________________

Geschäftsführer

Anlage 1

Technische und organisatorische Maßnahmen

Art. 32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

der Auftragsverarbeiterin

und Sicherheitskonzept

Technische und organisatorische Maßnahmen beziehen sich auf die gesamte Datenverarbeitung der Auftragsverarbeiterin.

Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden getroffen

Die Auftragsverarbeiterin betreibt Vektor ausschließlich als cloudbasierte Software (Software-as-a-Service). Sie unterhält keine eigenen Datenverarbeitungsanlagen und keinen eigenen Serverraum. Die physische Infrastruktur (Rechenzentrum) wird durch den Unterauftragsverarbeiter Render (Region Frankfurt am Main, Deutschland) bereitgestellt; die physischen und umgebungsbezogenen Schutzmaßnahmen (Gebäude-/Zutrittssicherung, Brandschutz, Strom- und Notstromversorgung, Klimatisierung, Hardware-Redundanz) obliegen diesem und werden über dessen Zertifizierungen und Auftragsverarbeitungsvertrag nachgewiesen. Die nachfolgenden Maßnahmen betreffen die von der Auftragsverarbeiterin selbst verantwortete Anwendungs-, Zugriffs- und Organisationsebene.

1. Zutrittskontrolle

Kein eigener Serverbetrieb; physische Rechenzentrumssicherheit über den Unterauftragsverarbeiter Render (Frankfurt).

2. Zugangskontrolle

Maßnahmen, die die Nutzung der Datenverarbeitungssysteme durch Unbefugte verhindern.

a) Technische Maßnahmen

b) Organisatorische Maßnahmen

3. Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass nur im Rahmen der Berechtigung auf Daten zugegriffen werden kann.

a) Technische Maßnahmen

b) Organisatorische Maßnahmen

4. Weitergabekontrolle

Sicherung der Datenweitergabe vor unbefugtem Zugriff.

5. Eingabekontrolle

Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung.

6. Auftragskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Daten auftragsgemäß verarbeitet werden.

7. Verfügbarkeitskontrolle

Sicherung personenbezogener Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust.

8. Trennungsgebot

Maßnahmen, die die getrennte Verarbeitung zu unterschiedlichen Zwecken erhobener Daten gewährleisten.

9. Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

Allgemeine Maßnahmen

Hinweis: Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nach Art. 37 DSGVO derzeit nicht bestellt, da die Voraussetzungen für eine Benennungspflicht nach eigener Einschätzung nicht vorliegen. Mitarbeiterschulungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen erfolgen, sobald Beschäftigte eingesetzt werden. (Bitte anwaltlich bestätigen.)

Anlage 2

Liste der zugelassenen Unterauftragsverarbeiter*innen

Name des Unternehmens

Produkt oder Dienst

Ort der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung

Anthropic

Ireland, Limited, Dublin, Irland

KI-gestützte Erstellung der Risikoberichte

Verarbeitung überwiegend auf Servern in den USA (Drittland).

Unterstützung der Plattform

Stripe

Payments Europe, Limited, Dublin, Irland

Zahlungsabwicklung

Verarbeitung in der EU (Irland); bei Übermittlung an die US-Muttergesellschaft Stripe, Inc. auch in den USA (Drittland).

Organisation der Zahlungsabwicklung

Render

Inc., San Francisco, Kalifornien, USA

Hosting und Betrieb der Infrastruktur

Speicherung in der Region Frankfurt am Main (Deutschland); Zugriff aus dem Drittland (USA) nicht ausgeschlossen

Kontinuierliche Optimierung der Plattform

Garantien für Drittlandübermittlungen:

Anthropic: EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags von Anthropic (https://www.anthropic.com/legal/data-processing-addendum).

Stripe: EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914); die US-Gesellschaft ist zusätzlich unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (https://stripe.com/legal/dpa).

Render: EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) nebst ergänzenden Maßnahmen (https://render.com/dpa).

ImpressumDatenschutzAGB